DNA-Spur an Einbruchwerkzeug gesichert
Ein unbekannter Täter versuchte einen Einbruch in ein Obstgeschäft. Dem Anschein nach hatte er zunächst mehrere Öffnungen in die Tür gebohrt und anschließend versucht, mithilfe gebogener Drahtstangen die Verriegelung der Tür zu lösen. Bevor ihm dies gelang, wurde er von einem Zeugen gestört und flüchtete. Die Drahtkonstruktion ließ der Täter am Tatort zurück.
Die Ermittlungsbehörde beauftragte uns daraufhin mit der Untersuchung der Drahtstangen auf biologische Spuren.
An einer der Drahtstangen konnten wir ein vollständiges DNA-Profil einer männlichen Person isolieren, das zur Einstellung in die deutsche DNA-Analysedatei (DAD) geeignet war.
Verräterische Blutspur
Beim Einbruch in eine Automobilhalle verletzte sich der Täter und hinterließ eine Blutspur. Die Polizei fand außerdem ein zerstörtes Handy mit SIM-Karte. Der Inhaber der SIM-Karte wurde daraufhin der Tat beschuldigt, bestritt aber den Einbruch. Wir erhielten den Auftrag, DNA-Merkmale des Beschuldigten mit denen der Blutspur zu vergleichen. Bei der Untersuchung kam heraus, dass der Beschuldigte nicht derjenige war, der die Blutspur hinterlassen hat.
Allerdings ähnelte das DNA-Profil des Beschuldigten auffällig dem aus der Blutspur, weshalb wir die Polizei darauf hinwiesen, dass sie möglicherweise von einem nahen männlichen Verwandten des Beschuldigten stammt. Daraufhin erhielten wir den Auftrag, die DNA-Merkmale des Bruders des Beschuldigten mit denen der Blutspur abzugleichen. Die Merkmale beider Proben stimmten vollständig überein.
DNA überführt Autodieb
Ein zunächst unbekannter Täter entwendete einen PKW. Kurz nach der Tat wurde er bei einer Fahrt mit dem gestohlenen Wagen erkannt, so dass die Polizei wenig später das Fahrzeug sicherstellen konnte. Um dem namentlich bekannten Tatverdächtigen den Diebstahl nachweisen zu können, nahm die Polizei rund 20 Spurenabriebe im Innenraum des Wagens, darunter Abriebe vom Lenkrad, Schaltknauf, Handbremsgriff, Blink- und Lichthebel, Radio, Türöffner und Transponder.
Diese Abriebe untersuchten wir im Auftrag der Ermittler auf DNA-Spuren, um sie mit dem DNA-Profil des Tatverdächtigen zu vergleichen.
Bei der Analyse wurden zahlreiche Mischspurenprofile festgestellt. An den Abrieben vom Handbremsgriff und vom Transponder identifizierten wir einen identischen männlichen Hauptspurenleger, dessen DNA-Merkmale dem Tatverdächtigen ohne vernünftigen Zweifel zugeordnet werden konnten.
Sachbeschädigung: DNA-Profil an Stein isoliert
Ein unbekannter Täter warf mit einem Stein ein Schaufenster ein. Dies löste einen Alarm aus, woraufhin der Täter aufgab und flüchtete. Es blieb deshalb bei einem Sachschaden, Gegenstände wurden nicht entwendet.
Die Ermittlungsbehörde beauftragte uns mit der Untersuchung des Steins auf DNA-Spuren. Weitere Spurenträger lagen nicht vor. Obwohl an Steinen meist nur eine geringe Anzahl von Epithelzellen anhaftet, stellten wir in unserem Labor an besagtem Stein eine DNA-Mischung aus Merkmalen von zumindest zwei Personen fest.
Eine männliche Person identifizierten wir als Hauptspurenleger.